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Weitere Rechtsgebiete/Gewinn- und Glücksspielrecht
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass die Ausgestaltung des Glücksspielmonopols in Baden-Württemberg durch die Toto-Lotto GmbH nicht europarechtskonform und daher eine Untersagung der Tätigkeit privater Sportwettenanbieter rechtswidrig ist.
Freitag, 15. August 2008 | 16946 Zugriffe | PDF



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