VG Freiburg: Glücksspielmonopol: Intensiv beworben, unzureichend beaufsichtigt - europarechtswidrig!
Weitere Rechtsgebiete/Gewinn- und Glücksspielrecht
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass die Ausgestaltung des Glücksspielmonopols in Baden-Württemberg durch die Toto-Lotto GmbH nicht europarechtskonform und daher eine Untersagung der Tätigkeit privater Sportwettenanbieter rechtswidrig ist.

