Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin wurde heute der mit Spannung erwartete Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der so genannten DTM-Bande eröffnet. Angeklagt sind 294.761 Fälle gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit cold calls und anschließenden Massenlastschriften für dubiose Gewinnspieleintragungsdienste. Weit mehr als tausend Personen, darunter Mandanten der Kanzlei Richter Berlin, hatten Anzeige bei Strafverfolgungsbehörden erstattet.
Angeklagt sind drei Personen aus dem Umfeld der mittlerweile insolventen DTM Service GmbH (zuvor: DTM Call Center Group GmbH), die der umgangsprachlich sog. Gewinnspielmafia zugerechnet wird: Wolfgang P., Sascha P. und David S. Ihnen wird vorgeworfen, durch die Erbringung von Dienstleistungen für Callcentern, die telefonisch für Gewinnspieleintragungsdienste warben, sich betrügerisch bereichert zu haben.Wolfgang P. war zunächst Geschäftsführer der - welche Ironie - zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin an der Adresse Hardenbergplatz 2 in Berlin residierenden DTM Service GmbH, die zunächst unter früherem Namen noch selbst Callcenterleistungen insbesondere im Vertrieb von Lotterielosen erbrachte.
Damaliger Auftraggeber im Lottovertrieb war der Verbraucherschützern ebenfalls nicht völlig unbekannte SKL/NKL-Lotterieeinnehmer Johann Peter Boesche. Boesches Vertriebsbeauftragten wurde von verschiedenen Seiten vorgeworfen, massiv unerbetene Telefonwerbung für Lotterien betrieben zu haben. Übereinstimmenden geständigen Einlassungen der Angeklagten vom heutigen Tage zufolge soll es nun ausgerechnet Lotterieeinnehmer Boesche gewesen sein, der auf die DTM Service GmbH initiativ zugegangen war und das "Geschäftsmodell Gewinnspieleintragungsdienst" sozusagen als Ersatzgeschäft angeboten hatte, nachdem der Gesetzgeber nach jahrelangem Missbrauch Telefonwerbung für Lotterien durch Änderung des Lotteriestaatsvertrages generell verboten hatte. Selbst wenn die Einlassung der Angeklagten nicht wörtlich zu verstehen gewesen sein sollte und eine Initiierung lediglich indirekt, also etwa durch einen Beauftragten des Lotterieeinnehmers Boesche gemeint gewesen sein sollte, erscheint dieser Vorgang doch als außerordentlich bemerkenswert, wirft er doch erneut ein interessantes Licht auf auf eine auffallend konstant schillernde Persönlichkeit der deutschen Gewinnspielszene.
Ob ein ausweislich der heute verlesenen Anklageschrift seitens der AULIS Consult GmbH an die Strafverfolgungsbehörden übermittelter "Vorschlag eines Musterbriefes" etwas mit dem erwähnten Vorschlag eines Ersatzgeschäftsmodells von Seiten des Lotterieeinnehmers Boesche an die DTM Service GmbH zu tun hat oder ob gar die AULIS Consult GmbH im Auftrag von Boesche an die DTM Service GmbH mit dem Vorschlag herantrat, ist hier nicht näher bekannt. Gegenteiliges ist jedoch aus der Anklage auch nicht ersichtlich.
Erklären ließe sich so möglicherweise, dass eine weitere so prominente Zeugin wie Frau Dagmar Zita Hirche im DTM-Verfahren benannt wurde. Hirche wurde von "BILD der Frau" für ihr soziales Engagement zur BILD der Frau des Jahres 2011 gewählt. Hintergrund für die Auszeichnung ist ihre Unterstützung für den Hamburger Verein "Wege aus der Einsamkeit", der älteren und einsamen Bürgern ein "Senoiren-Telefon" für Anrufe bei Problemen aller Art zur Verfügung stellt. Frau Hirche ist nach Angaben der AULIS Consult GmbH Wirtschaftsvertreter im Vorstand der Berufsschule und ehrenamtliches Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK Hamburg und zudem Regionalleiterin Nord im Call Center Verband Deutschland e.V. Hierbei handelt es sich um die Lobbyorganisation der deutschen Callcenterbranche, die sich in der Vergangenheit nicht nur jeder Regulierung der Telefonwerbung massiv entgegengestellt hat, sondern sich auch gern öffentlichkeitswirksam von den geradezu sprichtwörtlich gewordenen "wenigen schwarzen Schafen" unter den Callcentern abzugrenzen sucht. Verbraucherschützern ist der Name von Frau Hirche aber auch mitunter direkt, nämlich im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Firma AULIS Consult GmbH aufgefallen. Die AULIS Consult GmbH (ehemals: VVI-Verlag für Verbraucher-Informationen GmbH) war ausweislich hier vorliegender Unterlagen jedenfalls mit Stand 2008 zu 80 % im Eigentum des Lotterieiennehmers Johann Peter Boesche, wird von Frau Dagmar Hirche als Geschäftsführerin geleitet und versteht sich heute als Consultingdienstleisterin für Callcenter und wirbt hier beispielsweise zusammen mit der DTV GmbH und dem Vizeverbandschef des Call Center Verbandes Deutschland e. V., Rechtsanwalt Manuel Schindler, für einen Workshop betreffend so genannte Voicefileserver. Die AULIS Consult GmbH residiert an der Geschäftsadresse Steindamm 55 in Hamburg, an der auffällig viele Gesellschaften ansässig und/oder postalisch erreichbar sind, welche auffällig häufig im Zusammenhang mit zweifelhaften Vertriebsmethoden in mehr oder weniger enger Verbindung stehen.
Nach dem seitens der DTM Service GmbH angenommenen Geschäftsmodell der Gewinnspieleintragungsdienste sollte nun also jedenfalls nicht eine direkte Glücks- oder Gewinnspielteilnahme angeboten werden werden, sondern Vertragsinhalt sollte lediglich die Gewährleistung einer Eintragung in - meist nicht näher konkretisierte - Gewinnspiele Dritter sein.
Seitens der DTM Service GmbH wurde dieses Geschäftsmodell übrnommen. Zudem beschränkte man sich auf die Entgegennahme und Weiterverarbeitung von Datensätzen mithilfe von weiteren Firmen und lagerte insbesondere die Telefonwerbung an externe Callcenter aus. Die Callcenter freilich verkauften nach hiesigen Beobachtungen durch wildes cold calling, mithilfe aller möglicher Versprechungen und offenbar auch oft durch strafbare Täuschungen.
Die DTM Service GmbH verarbeitete dann die von den Callcentern übermittelten Datensätze der vermeintlichen Kunden. Auch die von der DTM Service GmbH zu betreibende Abwicklung des Schriftverkehrs, d. h. der Versand von Vertragsbestätigungsschreiben (weitgehend einheitliche Serienbriefe mit lediglich wechselnden Adressaten und Firmenlogos) erfolgte nach Einlassung der Angeklagten für sämtliche Vertragspartner der DTM Service GmbH über die (offenbar franchisingartig in jeweiliger Eigenverantwortung des jeweiligen Filialinhabers geführten) Niederlassungen der Firma Mail Boxes Etc (MBE). Diese Leistung wurde insbesondere zunächst im Jahre 2009 durch den Zeugen Romain Krüger (MBE-Niederlassung Lietzenburger Straße 53, 10719 Berlin), später durch den Zeugen Toralf Kranicke (MBE-Niederlassung an den Adressen Grünberger Straße 17, 10243 Berlin bzw. Alte Jacobstraße 77, 10179 Berlin) im Auftrag der DTM erbracht. Insofern beschränkte sich die Tätigkeit der jeweiligen MBE-Niederlassungen womöglich keineswegs auf die bloße Zurverfügungstellung von Postfächern ("units") für jedes Callcenter und die bloße Weiterleitung von ungeöffnetem Schriftverkehr (z. B. Entgegennahme von Widerrufen, Beschwerden etc.) an die DTM Service GmbH.
Anklagegegenständlich sind dabei unter anderem die Versendung von Vertragsbestätigungen für folgende Gewinnspieleintragungsdienste:
- Aktion Deutsche Gewinner
- Aktiv Marketing-Gewinnquelle
- Angel Chance Deutschland
- Clever Win
- Club Akua
- Der Gewinnspiel Club 24
- Deutsche Gewinnbank
- Deutsche Gewinn Agentur
- Deutsche Gewinnzentrale
- Deutscher Werbeclub
- Deutsches Gewinnspiel
- Die Deutsche Gewinneragentur
- Die Gewinnquelle
- Die Gewinnspieleintragung
- Die Megachance 24
- DSC-24
- Garantie 500
- Garantiert Gewinn
- GDS-24
- Gewinn Express 24
- Gewinn Super Chance
- Gewinnspieleintrag24
- GWE Gewinnspieleintrag 24
- Hol dir den Preis!
- IBA Win
- Lucky Play
- Playwin 2008
- Revanche Tipp 24
- Spiel Total 2009
- Super Spiel 21
- Welt Millionen Chance
- Win Time
- WinMaxx24
- Winn Club
- Winners Club
- WinStar Germany
Anschließend wurden zum Teil unter Zwischenschaltung von Zahlungsdienstleistern Massenlastschriften veranlasst, bis die Betroffenen sich mit Kündigungen bzw. Widersprüchen und Lastschriftrückgaben zur Wehr setzten, wobei sich die Angeklagten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zunutze machten, dass die Banken im Lastschriftverfahren praktisch nur noch die Existenz eines gedeckten Kontos prüft und dann bucht. Dem Geschäftsmodell der DTM Service GmbH und den Vertragsbeziehungen mit den Callcentern entsprechend erhielt die DTM Service GmbH stets 8 Euro von jeder Lastschrift und zwar unabhängig von einer späteren Lastschriftrückgabe.
Ob die 200 Gewinnspieleintragungen - nach Darstellung der Staatsanwaltschaft waren die Gewinnauslobungen der angeblich kontaktierten Gewinnspielanbieter weitgehend wertlos - tatsächlich durch die hierfür zu einem Preis von lediglich 58 Cent pro Monat und Kunde verpflichtete Firma Webmedia des weiteren Zeugen Frank Durchstecher tatsächlich erbracht wurde, konnte offenbar seitens der DTM Service GmbH nicht einmal kontrolliert werden.
Darüber hinaus wurde durch die Vergabe von Zugangsdaten (Benutzernamen und Zugangspasswort) versucht, den unzutreffende Eindruck zu erwecken, es würde eine individuell erbrachte Dienstleistung erbracht. Tatsächlich enthielten sämtliche anklagegegenständlichen Schreiben offenbar identische "Zugangsdaten"!
Recht bald kam es zu massiven Beschwerden von Betroffenen, Nachfragen von Strafverfolgungsbehörden etc. Unter den verarbeiteten Datensätzen befanden sich nämlich nach Darstellung der Staatsanwaltschaft und der als Zeugen gehörten Kriminalbeamten auch in erheblichem Umfang Datensätze von Personen, die gar keinen telefonischen Vertragsschluss eingegangen waren, von längst getrennt lebenden Eheleuten, von schon vor Jahren umgezogenen und gar von solchen Personen, die teils schon seit vielen Jahren verstorben waren. Zwar wurde später verlangt, dass die Callcenter so genannte Voicefiles, also Gesprächsaufzeichnungen zusammen mit den Kundendaten einlieferten, jedoch war den Angeklagten eingestandenermaßen bewußt, dass viele der Anrufaufzeichnungen manipuliert waren. Dies gilt jedenfalls soweit die Aufzeichnungen Teile des geführten Gesprächs vor und nach der Aufzeichnung nicht enthielten. Nicht selten wird den allgemeinen Erfahrungen von Mandanten der Kanzlei Richter zufolge bei derartigen Voicefileaufzeichnungen vor bzw. nach der Aufzeichnung genau das Gegenteil von dem zugesagt, was Gegenstand des aufgezeichneten Gesprächs ist. Auf Nachfrage wurde seitens der Angeklagten dann auch eingeräumt, dass diese selbst erhebliche Bedenken in Bezug auf die rechtliche Bewertung ihres Handelns hatten und dass sie sich - trotz der Verwendung des Begriffs der (bloßen) "Dienstleistung für die Callcenter" in der Verhandlung - der dominanten wirtschaftlichen Stellung der DTM Service GmbH gegenüber den Callcentern auch durchaus bewußt waren.
Im Hinblick auf die erheblichen finanziellen Vorteile sahen die Angeklagten jedoch von einer grundsätzlichen Änderung des Geschäftsmodells ab. Bereits nach eigenen Angaben verdiente der Angeklagte Wolfgang P. zeitweise monaltlich zwischen 20.000 und 30.000 EUR als Einkommen, der Angeklagte Sascha P. zeitweise monatlich 7.000 EUR brutto zuzüglich Bonusleistungen von 3.000 EUR und der Angeklagte David S. zeitweise 150.000 EUR im Jahr (nach Steuern).
Jedoch gab Wolfgang P. die Geschäftsführerposition 2009 vorsichtshalber formal an Sascha P. ab, also nach eigenem Bekunden jedenfalls auch, um selbst aus der "Schusslinie" von Beschwerden und Ermittlungsmaßnahmen zu kommen. Sascha P., Datenbankfachmann der DTM Service GmbH, führte stattdessen die Geschäfte - freilich stets auf Weisung bzw. im Einvernehmen mit Wolfgang P., der von der Staatsanwaltschaft Berlin quasi als Pate des DTM-Geflechts gesehen wird. David Sp. hingegen, eigener Einlassung zufolge zuvor Jura-Student, war als Praktikant zur DTM Service GmbH gestoßen und für die Koordination für den Vertrieb des Geschäfts der DTM Service GmbH an die Callcenter zuständig und handelte ebenfalls auf Weisung des Wolfgang P. Alle Angeklagten haben im Ergebnis heute den Vorwurf aus der Anklageschrift vollumfänglich eingeräumt.
Der Prozess wird am Freitag den 05.08.2011 mit einer weiteren mündlichen Verhandlung fortgesetzt. Da zwischen den Angeklagten, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine Verständigung über das zu erwartende Strafmaß erzielt wurde, ist an diesem Tage bereits mit der Urteilsverkündung zu rechnen.
Bislang kaum berücksichtigt wurde im Prozess bislang die Tatsache, dass bei den vermeintlichen telefonischen Vertragsschlüssen nach Beobachtungen der Kanzlei Richter Berlin wohl durchweg keine Identifizierung der werbenden Personen und also der Vertragspartner der vermeintlichen Kunden stattfand und dies auch regelmäßig aus Leitfäden und den aufgezeichneten Tondateien der vermeintlichen Vertragsgespräche für jedermann ersichtlich gewesen sein dürfte. Nach hiesiger Auffassung sind dergestalt geschlossene Verträge wegen Fehlens eines vertragswesentlichen Bestandteils - Nennung oder zumindest Ermittelbarkeit der Identitäten aller Vertragsparteien - daher zivilrechtlich durchweg nichtig. In jedem Falle sollte genau beobachtet werden, ob und gegebenenfalls von wem auch weiterhin versucht wird, aus angeblichen eigenen oder abgetretenen Forderungen betreffend die hier aufgeführten Gewinnspieldienste weiterhin Profit zu schlagen. Es hat sich offenbar ein regelrechter Zweitmarkt für derartige Forderungen herausgebildet. In oft höchst dubioser Weise versuchen Inkassofirmen und einige Rechtsanwälte, aus den Forderungsbeständen der Gewinnspielmafia weiter Geld herauszupressen. Sollten Sie mit derartigen Forderungen durch Firmen, Inkassodienste, Rechtsanwälte konfrontiert werden, so prüfen Sie bitte sorgfältig, ob die Forderungen tatsächlich bestehen können. Vielleicht fragen Sie vor allem auch einmal bei der nächsten Polizeidienststelle nach, ob eine derartige Forderung eigentlich strafrechtlich in Ordnung geht. Nennen Sie den Beamten dabei als Referenz das hiesige Verfahren vor dem Landgericht Berlin mit dem Aktenzeichen 251 Js 978/11. Holen Sie im Zweifel fachlichen Rat ein, bevor Sie auch nur daran denken, auf so eine zweifelhafte Forderung zu zahlen.
Im übrigen kommen nicht nur strafrechtliche Sanktionen gegen die mutmaßlichen Täter des Geschehens in Betracht, sondern es könnte generell durchaus interessant sein, zu prüfen, wer von allen direkt oder indirekt Beteiligten sich möglicherweise gegenüber den Betroffenen zivilrechtlich schadensersatzpflichtig gemacht haben könnte. Die bereits geständigen Einlassungen der Angeklagten - offenbar aus strafprozessual-taktischen Gründen im Rahmen der Verständigung abgegeben - könnte daher für etliche Personen aus dem Umkreis der DTM Service GmbH nicht unerhebliche Folgen haben.
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Jetzt sind zigtausende Rentner geschädigt, einige "nur" in den Ruin, andere in den Selbstmord getrieben worden und manche gar verhungert, da kein Geld mehr auf dem Konto war und die Rente immer komplett abgebucht wurde, siehe z.B.
http://gegen-abzocke.blogspot.com/2010/10/wdr-die-story-das-milliardengeschaft.html
Und warum das Ganze?
Einfach weil man es bei der letzten Gesetztesnovellierung ablehte, es einfach so zu regeln, dass man Telefon geschlossene Verträge stets schriftlich bestätigt werden müssen!
Bei solchen Betrügereien sollte wirklich die Skrupellosigkeit bewertet und möglich Höchststrafen verhängt werden.
Es waren keine betrügerischen Ping-Aurufe, bei denen der ein oder andere bei Rückruf einen Euro verliert, sondern das Abräumen von Konten hilfloser Personen bis dieser ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten konnten.
Und selbst wenn das bereits der Fall war, kamen weitere Firmen aus dem Geflecht und buchten ab....
David stand mit mir ständig im Kontakt, versprach das Blaue vom Himmel und fuhr selbst einen Porsche.
Erbärmliche Abzocker..