25.
Jul
2012

LG Bielefeld: Wechselt ein Verbraucherschützer quasi die Seiten, darf er als "Erfüllungsgehilfe der Abofallenbetreiber" bezeichnet werden

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In einem spektakulären einstweiligen Verfügungsverfahren über den Antrag einer ipa Internationale Presseagentur GmbH und ihres mittlerweile Geschäftsführers und zudem "Präsidenten" des Verbraucherschutzvereins "Nicht abzocken e.V.", Herrn Thorsten Trejtnar, hat das Landgericht Bielefeld nunmehr ein Urteil gefällt. Der Antrag auf Erlass einer Verfügung gegen den Journalisten Claus Frickemeier wurde nach mündlicher Verhandlung vollumfänglich zurückgewiesen.

Zugrunde lag dem Streit eine Berichterstattung, die der Journalist Claus Frickemeier in seinem blog unter der Kategorie "Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber" und der Artikelüberschrift "Nicht abzocken e.V." über Thorsten Trejtnar und dessen geschäftliche Verflechtungen vorgenommen hatte.

In einer von Claus Frickemeier als Zitat veröffentlichten anonymen Mail wird unter Aufführung zahlreicher Indizien, darunter auch solcher mit indirektem Bezug zur ipa Internationale Presseagentur GmbH der Verdacht geäußert, Thorsten Trejtnar habe sich an den Herrn Faustus Eberle verkauft. Letztgenannter Person wird im Zusammenhang mit "nachbarschaft24.net" und weiteren Internet-Portalen mit auffällig unauffälligen Kostenhinweisen eine führende, steuernde Funktion nachgesagt.

Zur kritischen Wertung, bei Herrn Thorsten Trejtnar handele es ich um einen "Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber" stand und steht Herr Frickemeier und beruft sich auf das öffentliche Interesse an der Warnung vor verbraucherfeindlichen Praktiken.

Durch eine geradezu spektakulär konkrete Aussage des Mainzers Internetunternehmers Tobias Huch konnte dieser zunächst nur indizienbezogene Verdacht im Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld deutlich konkretisiert und damit entscheidend erhärtet werden. In einer eidesstaattlichen Versicherung äußerte sich Tobias Huch dahingehend, dass Herr Trejtnar sein Angebot des Engagements für die Interessen des Herrn Faustus Eberle im Zusammenhang mit dem Internetportal "nachbarschaft24.net" gerade mit anbiedernden Verweisen auf die Reputation seiner Person als Präsident des Verbraucherschutzvereins "Nicht abzocken e.V." sowie Bitten um finanzielle Leistungen gegenüber Herrn Faustus Eberle verband. Vorgelegt wurde die folgend abgebildete eidesstattliche Versicherung des Herrn Tobias Huch, die - Richtigkeit dieser Aussage unterstellt - zeigt, wie weit die Strategie der Abzockseite, die "Marke Verbraucherschutz" zu unterwandern, um mehr Geschädigte in die Irre zu führen, zwischenzeitlich gediehen ist:

 

Auch aus einem weiteren Dokument, einem Telefonleitfaden (Dateibezeichnung "leitfaden thorsten.docx"), von dem Tobias Huch eidesstattlich versicherte, dass er ihn als Anlage zu einer an ihn weitergeleiteten Mail des Thorsten Trejtnar an Faustus Eberle vom 14.03.2009 (Betreff: "WG: leitfaden vorschlag") erhielt, geht hervor, in welch skrupelloser Weise Verbraucher als Spielmasse geschäftlicher Interessen behandelt werden sollten:

 

Da Herr Trejtnar weder zur Verhandlung erschien, noch weite Teile des glaubhaft gemachten Vortrages des Verfügungsbeklagten Frickemeier überghaupt substantiiert bestritt, wies das Landgericht Bielefeld den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit einer bemerkenswert deutlich formulierten Begründung zurück:

 

Gegen die Entscheidung ist für die ipa Internationale Presseagentur GmbH und Herrn Thorsten Trejtnar noch das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht Hamm möglich, zudem kann das Hauptsacheverfahren angestrengt werden.

Die Richtigkeit der hier in Bezug genommenen Aussagen Dritter sowie die Echtheit der im Verfahren vorgelegten Dokumente und der diesbezüglich von Dritten geäußerten Umstände kann die Kanzlei Richter Berlin aus eigener Kenntnis weder prüfen, geschweige denn belegen. Insofern wird hiermit Distanz zu Behauptungen und Wertungen Dritter in diesem Artikel geäußert.

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Kommentare (1)
1Mittwoch, den 25. Juli 2012 um 20:55 Uhr
Andreas Sterntal
Gratulation!

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