21.
Okt
2008

Werbefax "Paneuropäisches Finanzforum": Dubiose Stiftung, ominöse Finanz- und Schuldenberater sowie sowie Rechtsanwälte profitieren - Update -

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Vor einiger Zeit wurde per Faxspam für eine angebliche Prozessfinanzierung, Kreditangebote sowie Firmeninvestments geworben. Nach vielen Märchen über ukrainische Firmen steht fest: Dahinter stecken ein Finanzberater aus Meiningen, ein dubioses Berliner Firmengeflecht und Berliner Rechtsanwälte.

16.04.2008
Werbefax des dubiosen Paneuropäischen FinanzforumEingang Werbefax "Paneuropäisches Finanzforum" bei einer Mandantin in Berlin

16.04.2008 abends
Testanfrage an die beworbene Faxnummer unter Angabe einer Rückrufbitte ab 14.00 Uhr

17.04.2008 14:01 Uhr
Anruf Herr Hans-Jürgen H. von der "Kanzlei für Finanzdienstleistungen" aus Meiningen. Er gibt sich als Vertreter der Firma "Cerberus" aus (später als Stiftung spezifiziert). Er sei der deutsche Partner der ukrainischen Firma "Pronos" und betreue für diese den deutschen Markt. Man mache selbst ausschließlich "Sachen, die mit Kapitaldienst" zu tun hätten; insbesondere "Bankengeschädigte, Versicherungsgeschädigte, Anlagegeschädigte". Prozesskostenfinanzierung mache man nicht. Dies mache vielmehr die Firma "ISI". Er nennt eine Berliner Telefonnummer, die der Firma "ISI" gehöre. Er verweist auf zwei Anwälte, die solche Prozesse ab und an mal übernähmen. Auch Kreditvergabe sei möglich. Das aber müsse man "über Kiew" machen. Der Herr A. sei hierfür der richtige Ansprechpartner. Die Faxversendung erfolge angeblich durch eine "O.O.O. Pronos - Ukraina".

Weiterhin wurde in einem nachfolgend angeknüpften Gespräch durch Herrn Hans-Jürgen H. vorgetragen, dass er als deutscher Partner der Firma "O.O.O. Pronos - Ukraina" derartige Faxe nicht selbst verschicke. Das mache alles die Pronos in Kiev. Er selbst erhalte von denen nur die Mandate aus/zu Deutschland. Man, also Hans-Jürgen H. vertrete "über die Stifung Cerberus" Mandanten, die einen Kapitalvermögensschaden erlitten haben. Er selbst sei diplomierter Finanzwirt und mache die jeweiligen Vorprüfungen für die abschließende Prüfung zu den Erfolgsaussichten durch die Partneranwälte. Daraufhin werde dann in Kontakt mit dem Gegner getreten, um ihm die rechtlichen sowie steuerrechtlichen Aspekte zum Schadensfall aufgezeigt und um im Rahmen eines Vergleichs dann zur außergerichtlichen Schadensregulierungzu kommen.

Spätere Ermittlungen ergaben: Auf der genannten Rufnummer der "ISI" meldet man sich mit "ISI soziale Dienste, Insolvenzabteilung" und gibt an, dass man in der Hiddenseestr. 2 B in Berlin residiere. Ganz offensichtlich handelt es sich um diesen Laden. Da fällt mir doch glatt was auf: Hiddenseestr. 2B in Berlin? Da sitzt auch der Verein "Essen für Kinder in Not". So ein Zufall aber auch ...

Bei den durch Namens- und Ortsangaben beschriebenen "Partneranwälten" dürfte es sich nach hiesigen Ermittlungen um Herrn Ass. jur. S. B. und RAin B. handeln. Es wird nicht das letzte mal sein, dass man voneinander hört ...

05.05.2008
Es erfolgt die Abmahnung des Hans-Jürgen H. (fruchtlos).

28.05.2008
Es wird Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt

02.06.2008
Das Amtsgericht Pankow/Weißensee erlässt antragsgemäß eine einstweilige Verfügung gegen Hans-Jürgen H.

30.06.2008
Hans-Jürgen H. erhebt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung. Besonderes Schmankerl: Prozessvertreterin ist tatsächlich: Rechtsanwältin B., im Termin dann vertreten durch: jawoll, Ass. jur. S. B.!

Aus der Begründung des Widerspruchs:

"Der Antragsgegner ist studierter Finanzwirt, betreibt mit seiner Ehefrau gemeinsam eine Agentur für Finanzdienstleistungen und ist zudem Mitglied des Vorstandes des Stiftungsrates der Stiftung Cerberus mit Sitz in Berlin (im Internet unschwer zu finden unter www.stiftungcerberus.de). Einer der Kooperationspartner des Antragsgegners ist die Firma 0.0.0. Pronos-Ukrainia mit Sitz in Kiew, die bis vor kurzem neben Ihrer postalischen Anschrift auch unter der InternetAdresse www.pronos.kiev.ua zu erreichen war."

Tja, Betonung auf (zu erreichen) war. Wann eigentlich? Vor fünf Jahren? Zu einer Nennung der postalischen Adresse der angeblich existierenden Firma "O.O.O. Pronos-Ukrainia" lässt sich die Kollegein freilich ebensowenig hinreißen wie zur Vorlage irgendwelcher Dokumente, die deren Existenz belegen.

"Die Kooperation zwischen der Stiftung Cerberus, der 0.0.0. Pronos-Ukrainia und dem Antragsgegner ist derart ausgestaltet, dass einerseits gegenseitig Interessenten für die jeweiligen Dienstleistungen der Beteiligten vermittelt und zudem der Antragsgegner die von der Firma 0.0.0. Pronos-Ukrainia vermittelten Kontakte im Auftrag im deutschsprachigen Raum bearbeitet.

Die Vermittlung erfolgte wie folgt: Die über die genannte Webseite der 0.0.0: Pronos erlangten Kontakte werden von einem Subunternehmer der Pronos unter der Bezeichnung "Paneuropäisches Finanzzentrum" einheitlich angefaxt. Sobald ein Antwortfax eingeht, wird dieses an den jeweils zuständigen Partner des Subunternehmers -hier die Pronos, weitergeleitet. Diese wiederum leitet die Kontakte an den Antragsgegner weiter, soweit sie im deutschsprachigen Raum liegen. Der Antragsgegner kontaktiert dann den Interessenten."

Dann kommt das übliche Ausrede: Auf einem Kontaktformular der angeblichen ukrainischen Firma "0.0.0: Pronos" seien die Daten der Mandantin eingetragen worden. Natürlich. Dann das übliche Gejammere, wie fies man doch mit der Testbestellung reingelegt worden sei und zum Schluss noch der Kracher - man sei selbst ja eigentlich Verbraucherschützer:

"Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hat zwei längere Gespräche mit dem Antragsgegner geführt. Hierbei hat der Antragsgegner auf jede der Fragen des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wahrheitsgemäß geantwortet. (...) Demgegenüber wurde der Antragsgegner in beiden Gesprächen belogen (er selbst spricht von einer "Legende").. Vor diesem Hintergrund hielt der Antragsgegner, ein bislang unbescholtener Bürger, der sich selbst dem Verbraucherschutz widmet, es für unter seiner Würde, auf ein ultimatives Schreiben zu erwiedern (...)"

30.06.2008
Im Termin gibt das Gericht dann eindeutige Hinweise, woraufhin Hans-Jürgen H. es vorzieht, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auszuräumen.Das Gericht entscheidet im Beschluss vom 22.07.2008 zum Aktenzeichen 2 C 1007/08 über die Kosten, erlegt diese Herrn Hans-Jürgen H. auf und begründet dies unter anderem wie folgt:

"Entscheidend für den Ausgang des Rechtsstreits ist die Frage gewesen, ob der Verfügungsbeklagte als Störer i. S. d. § 1004 BGB anzusehen ist. Diese Frage ist -bei bisherigem Sach-und Streitstand -nach summarischer Prüfung zu bejahen.

Die VerfügungsbekJagte hat die Behauptung aufrechterhalten, der Verfügungsbeklagte habe den Versand des Werbefaxes unmittelbar selbst veranlasst. Diesem Vortrag ist der Verfügungsbeklagte zwar durch die Darlegung seiner Geschäftsbeziehungen zur Fa. 0.0.0. Pronos entgegengetreten..
Diese sind jedoch zum einen schon reichlich unpräzise im Hinblick auf die Angaben zur Identität der Firma. Jedenfalls hat die Verfügungsklägerin die Angaben zulässigerweise mit Nichtwissen bestritten. Eine entsprechende Glaubhaftmachung durch den Verfügungsbeklagten ist daraufhin nicht erfolgt.
Zwar hat die Verfügungsklägerin ihrerseits ebenfalls keine Glaubhaftmachung beigebracht für die Behauptung, der Verfügungsbeklagte sei unmittelbarer Veranlasser des Faxversands. Für die Richtigkeit ihres Vorbringens spricht jedoch der Beweis des ersten Anscheins.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für den Versand eines Faxes derjenige verantwortlich zeichnet, der sich auf eine -über den im Fax vorgesehenen Weg eingeleitete -Kontaktaufnahme hin meldet.

(...)

Darüber hinaus ist der Verfügungskläger auch nach seinem eigenen Vorbringen als mittelbarer Störer anzusehen gewesen.

Jedenfalls derjenige, der einen anderen mit der Durchführung von Werbernaßnahmen beauftragt, haftet als mittelbarer Störer für daraus entstehende Rechtsbeeinträchtigungen durch das Werbeunternehmen
(vgl. BGHZ 106, 230, 235).

Gleiches ist bei der Beteiligung an einem Vertriebsmodell, wie es der Verfügungsbeklagte hier vorgestellt hat, der Fall. Der Verfügungsbeklagte nutzt, auf Grundlage vertraglicher Absprachen, die Werbefax-Aktivitäten der Fa. 0.0.0. Pronos aus, um Kunden für seine Agentur für Finanzdienstleistungen zu gewinnen.
Strukturell entspricht dies einer herkömmlichen Werbemaßnahme, bei der der Verfügungsbeklagte als Auftraggeber anzusehen ist. Die rechtliche Konstruktion und Bezeichnung ist in dieser Hinsicht unerheblich. Dies muss -im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes -umso mehr gelten, je undurchsichtiger die Konstruktion ist. Dem Beeinträchtigten ist es nicht zuzumuten, zunächst das rechtliche und vertragliche Gebilde zu erforschen, das zu der Beeinträchtigung geführt hat. Dazu hat er im Zweifelsfall auch nicht die Möglichkeit. jedenfalls nicht ohne Inanspruchnahme der Gerichte. Er muss die Möglichkeit haben, gegen denjenigen Rechtsschutz zu begehren, der ihm gegenüber als Werbender I Auftraggeber in Erscheinung tritt -hier der Verfügungsbeklagte.

Der Verfügungsbeklagte hätte zwar der Vortrag offen gestanden, dass er alles ihm Zumutbare unternommen hat, um eine Beeinträchtigung fremder Rechte durch die Fa. 0.0.0. Pronos auszuschließen.

(...)

Diesbezüglich hat er jedoch nichts vorgetragen.."


Kommentar

Ein einziger Sumpf das Ganze ...

Dass es dubiose Berater allerorten gibt, die sich noch das luftige Deckmäntelchen der Nächstenliebe umhängen, tatsächlich aber wohl auch ihre Großmutter verkaufen würden, ist man nach ein paar Jahren Abwehr von Spam- und Abzockermafia ja gewohnt. Auch dass immer die anderen schuld sind und borgetrage wird, die Erde eine Scheibe ist - völlig normal.

Irritierend erscheint mir dann aber schon, dass auch manche Kollegen jenseits von Olaf T. und Katja G. offensichtlich auf den Spam-Zug auspringen und mindestens in Kauf nehmen, derartige Methoden zu protegieren und auszunutzen.

Nun ja, jeder wie ers braucht.


Update 06.11.2008:

- WARNUNG -
Mittlerweile haben sich die Hinweise auf enge persönliche und organisatorische Verflechtungen zwischen den angeblichen Betreibern des "Paneuropäischen Finanzforum", der ukrainischen Firma "O.O.O. Pronos" einerseits und dem in kriminelle Vorgänge verwickelten Verein "Essen für Kinder in Not" andererseits erheblich verdichtet. Es sind zudem nun auch massenhaft Spam-E-Mails versandt worden, die das Internetangebot des das Paneuropäischen Finanzforums bewerben. Recherchen ergaben, dass unter www.paneurop-finanzforum.de und - optisch identisches Informationsangebot - unter www.easycredit4you.de Webseiten vorgehalten werden, auf denen Kreditwünsche entgegengenommen werden. Gegen Übersetzungskosten, also Vorkasse wird die Kreditanfrage angeblich bearbeitet. Es ist jedoch höchst fraglich, dass von dort je ein Kredit tatsächlich ausgereicht werden wird.

Angesichts der hier vorliegenden eindeutigen Hinweise auf engste Verflechtung der Betreiber des "Paneuropäischen Finanzforums" mit dem sowie eines laufenden Ermittlungsverfahren der Berliner Polizei ist etwaigen Kreditinteressenten allerhöchste Vorsicht anzuraten. Die Kanzlei Richter Berlin ist der Auffassung, dass es deutlich rationaler ist, die von der Firma "O.O.O. Pronos" geforderten 145 Euro an einem ruhigen Abend feierlich zu verbrennen, als sie in der Hoffnung auf eine Kreditzusage und auf die versprochenen Dienstleistungen (Entschuldungsverhandlungen mit Gläubigern) an diese Firma zu zahlen. Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil Zahlungen derzeit auf ein Essener Postbankkonto eines "Dennecke Treuhandservice" erbeten werden. Hier sollten aber nun wirklich alle Alarmglocken schrillen!


Sie sind Empfänger dieses Werbefaxes und möchten derartige Belästigungen dauerhaft abstellen?
Lassen Sie sich durch einen in der Materie erfahrenen Rechtsanwalt beraten!
Die Kanzlei Richter Berlin steht Ihnen in dieser Angelegenheit unter der Rufnummer 030-47475582 gern zur Verfügung.

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