29.
Mai
2011

Bundesrat: Bestätigungslösung erneut in der Pipeline

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Auf Initiative der Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen bringt der Bundesrat die so genannte Bestätigungslösung erneut - in leicht modifizierter Form - in das Gesetzgebungsverfahren ein.

Wir erinnern uns: Im Jahre 2008 empörte sich die Öffentlichkeit massiv über einen Datenschutzskandal, den der öffentlich gewordene massenhafte Missbrauch von Datenbeständen ausgelöst hatte. Mutmaßlich von der SKL stammende Daten waren munter in dubiosen Gewinnspielcallcentern kopiert und zu belästigender Telefonwerbung und Vertragsunterschiebungen missbraucht worden. Öffentlich gemacht hatte dies ein Callcenteragent, der die kriminellen Praktiken im Forum des Antispam e. V. geschildert hatte und der dort ermuntert worden war, sich an die Behörden zu wenden. Daraufhin hatten das Unabhängige Datenschutzzentrum Kiel und die Verbraucherzentrale Ermittlungen die Sache öffentlich gemacht und durch Testkäufe nachgewiesen, wie einfach es war, illegale Daten zu beschaffen.

Im Zuge der Beratungen zur geforderten Verschärfung der Regeln für Telefonwerbung war im Rechtsausschuss denn auch von den meisten Experten gefordert worden, die bereits damals aus dem Bundesrat kommenden Vorschläge zur Einführung einer Bestätigungslösung umzusetzen, d. h. die Wirksamkeit eines Vertragsschlusses per Telefon von einer nachfolgenden Bestätigung in Textform abhängig zu machen.

Damit sollte der dem Durchschnittsbürger kaum zu vermittelnden Umstand beseitigt werden, dass die Illegalität der Werbeanrufe bislang nicht dazu führte, dass auch die darin geschlossenen Verträge automatisch unwirksam waren. Es liegt auf der Hand, dass derart aus dem Hintergrund begangene Handlungen nur schwer zu bekämpfen sind, solange sie sich einfach lohnen, so lange also erhebliche Gewinne eingefahren werden.

Dennoch gelang es den im Gesetzgebungsverfahren vertretenen Lobbyisten, die Bestätigungslösung zu Fall zu bringen. Man beschloss, erst Mal zu schauen, ob es nicht gelänge, auch mit einem lediglich erweiterten Widerrufsrecht (nun auch für Lotto- und Zeitschriftenverträge) und ein paar Bußgeldvorschriften des Problems Herr zu werden. Das vorhersehbare Ergebnis ist bekannt. In den Jahren seit dieser Zeit feierten die kriminellen Werber der Gewinnspielmafia fröhliche Urständ und setzen wohl mehr als eine Milliarde Euro mit mehr oder weniger kriminell untergeschobenen Verträgen um. Vorgänge wie sie sich rund um die so genannte Gewinnspielmafia abspielten, kamen mit der Verabschiedung der lächerlichen Sanktionsversuche erst so richtig in Fahrt. Die vielen Kinder und Enkel, deren Eltern und Großeltern sich aus dem Geflecht nicht mehr allein befreien konnten und die am Versenden hunderter Widersprüche schier verzweifeln, wissen, wovon ich rede. Die künftigen Erben, die das Ausmaß der skrupellosen Ausplünderung ihrer Angehörigen noch vor sich haben, weil ihre Angehörigen das angerichtete Chaos aus Scham vor ihnen erfolgreich verborgen haben, wissen es zwar noch nicht, werden es aber noch erfahren müssen.

Die illegalen und kriminellen Werber profitierten hingegen massiv und absolut vorhersehbar von der getroffenen Regelung: Die Banken schauten bei dubiosen Lastschriften ohne wirksame Einzugsermächtigungserklärungen einfach weg und nachgeschaltete Inkasso- und Anwaltsdrohungen besorgten mit einer massiven Drohkulisse den Rest, falls Verbraucher es wagten, die Lastschriften zurückbuchen zu lassen. Die Gegenwehr der Verbraucher erschöpfte sich weitgehend darin, Millionen überflüssige Widerrufserklärungen durchs Land zu versenden und der bundeseigenen Deutschen Post AG so Millionenumsätze zu bescheren. Die Scheiben versackten freilich meist ungelesen in diversen Briefkastenlöchern in Berlin, Wien und Dubai, bewirkten aber selbstverständlich: nichts.

Nunmehr haben die massiven Proteste dazu geführt, dass die Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen die Lösung erneut ins Spiel bringen. Dabei wurde das durchsichtige so genannte Pizza-Argument aus dem Weg geräumt. Die Gegner der Bestätigungslösung hatten nämlich allen Ernstes eingewandt, man könne ich ohne erheblichen Bürokratieaufwand keine Pizza mehr bestellen, wenn die Bestätigungslösung Gesetz werde. Nach der neuen, modifizierten Bestätigungslösung gilt das Erfordernis einer Bestätigung nur noch für die Verträge, die durch Anrufe des Werbenden zustande kommen und das Erfordernis einer Bestätigung soll dann entfallen, wenn dem Werbenden nicht ein Werbeeinverständnis in Textform vorlag. Somit ist die Regelung zwar deutlich komplizierter geworden, was sie für den Bürger weniger verständlich macht und ihn weniger gut in die Lage versetzt, sich gegen den Druck der Inkassoindustrie zu wehren. Dennoch ist sie letztlich zielgenauer und besser als alles was wir bisher haben.

Daher setzt sich auch der Antispam e. V., der im Frühjahr 2011 im Justizministerium zusammen mit anderen Verbänden (Verbraucherschutz, Wettbewerbsverbände, Werbeindustrie etc.) angehört wurde, nachdrücklich für diese modifizierte Bestätigungslösung ein. Hier wird vor allem der Vorteil gesehen, dass die Bürger selbst nicht aktiv werden müssen, sondern in eine halbwegs klare Entscheidungssituation gebracht werden: Kein Vertrag unterzeichnet? Ich zahle nicht.

Es wird daher von Seiten des Antispam e. V. mit allerhöchstem Interesse beobachtet werden, ob die Parlamentarier sich erneut zu Lasten der Bürger gegen eine effektivere Lösung entscheiden werden oder ob sie nun endlich eine Regelung verabschieden, die wenigstens erhebliche Chancen bietet, den Anreiz für die Fortsetzung systematisch illegaler Werbemethoden effektiv zu unterbinden, weil es die mit den Verträgen verbundenen erheblichen Geldströme an die Rechtsverletzer endlich kappt.

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