06.
Okt
2008

... wir betreiben gar keine Werbung, sondern wissenschaftliche Marktforschung!

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Eine insbesondere in letzter Zeit häufig verwendete Argumentation von Telefonspammern ist die, dass man Wissenschaft statt schnöder, allein am Mammon orientierter Produktförderung betreibe. Dabei gehen die Werber oft nicht einmal ungeschickt vor.

Innerhalb eines Gesprächs oder vor dem eigentlichen Werbetelefonat wird einfach eine Umfrage vorgeschaltet. So lassen sich potentielle Opfer Kunden bereits vor der eigentlichen Werbung identifizieren. Kommt es zur Unterlassungsforderung, wird darauf verwiesen, dass man doch nur eine werbefreie Umfrage gemacht habe. Doch auch hierbei handelt es sich lediglich um eine letztlich nutzlose Spammer-Ausrede, denn die Rechtsprechung ist diesen Rechtfertigungsversuchen eindeutig entgegengetreten.

Bereits im Jahre 2002 stellte das Oberlandesgericht Stuttgart fest, dass eine als Meinungsbefragung über eine zuvor übersandte Printwerbung getarnte Telefonwerbung wettbewerbswidrig ist:

"Die gleichen Grundsätze wie für eine unaufgeforderte Telefonwerbung gelten auch für unaufgeforderte Verbraucherumfragen, die von Marktforschungsunternehmen im gewerblichen Auftrag durchgeführt werden (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. § 1 UWG Rn. 67; GA Nr. 1/96, WRP 1997, 298).

b) Zu Recht hat das Landgericht den Telefonanruf der Beklagten im Ausgangsfall (Jürgen Sch.) als wettbewerbswidrige Telefonwerbung gewertet. Denn auch dabei ging es der Beklagten letztendlich nur um Werbung für ihr Produkt. Dafür genügt es nämlich, dass der Anruf bezweckt, die Aufmerksamkeit des Angerufenen auf ein bestimmtes Produkt zu lenken (Köhler in Köhler / Piper, UWG, 2. A., § 1 Rn. 149) - hier geschehen durch die Frage der Mitarbeiterin der Beklagten, wie der Angerufene deren vorausgegangene Werbung beurteile und ob ihm insbesondere aufgefallen sei, dass darin ein kostenloses Probeheft angeboten werde.

Mit dem Begriff der Marktforschung vernebelt die Beklagte doch nur diesen eigentlichen Zweck, nämlich die Absatzförderung für ihre Produkte. Auch die von der Beklagten unter dem Schlagwort Marktforschung (umständlich) beschriebene "Überprüfung der Wirkung der vorangegangenen Werbung" (BB S. 2 - letzter Absatz) ist letztendlich doch nur auf diesen einen Zweck hin ausgerichtet.

c) Dass sich dem Angerufenen dieser Zweck deshalb nicht sofort erschließt, weil die Beklagte ihr eigentliches Ziel, nämlich Absatzförderung, mittels einer Meinungsbefragung kaschiert, macht die rechtliche Beurteilung sogar noch klarer. Denn einen Anruf mit offensichtlichem Werbezweck kann der Angerufene in der Regel relativ schnell dadurch beenden, dass er deutlich sein mangelndes Interesse an der beworbenen Leistung bekundet. Anders ist dies, wenn der Angerufene (zunächst) nur nach seiner Meinung gefragt wird. Will der Angerufene ein solches Gespräch ähnlich schnell beenden, muss er sofort erklären, dass er gar nicht erst bereit ist, sich auf die Befragung einzulassen. Die für diese vermeintliche Unhöflichkeit notwendige Überwindung werden viele Angerufene nicht aufbringen, zumal sie es mit einem psychologisch geschulten Anrufer zu tun haben (vgl. zu diesem Aspekt BGHZ 141, 127 - vorletzter Abschnitt). Die von einer telefonischen Meinungsbefragung ausgehende Störung wird deshalb häufig sogar intensiver sein als die Belästigung durch einen Telefonanruf mit ausdrücklich erklärtem Werbezweck (so der Gutachter-Ausschuß für Wettbewerbsfragen zum Thema "Telefonumfragen von Marktforschungsunternehmen" - WRP 1997, 298)."

(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 17.01.2002, AZ: 2 U 95/01)

Im Jahre 2005 beurteilte das Oberlandesgericht Oldenburg ein Telefaxschreiben, in dem auf eine durchzuführende Befragung von Ärzten zum Thema der Behandlung des "Morbus Bechterew" hingewiesen und für eine entsprechende Mitwirkung des Adressaten an dieser Befragung geworben wurde, als wettbewerbswidrig. Wichtiger Argumentationspunkt war unter anderem die Tatsache, dass - wie übrigens bei vielen angeblich rein wissenschaftlichen Marktforschern - in der Eigendarstellung des Unternehmens die wahre gewerbliche, d. h. absatzfördernde Intention der Forschung recht deutlich zum Ausdruck kam:

"Die Übersendung des Faxschreibens erfolgte im Rahmen des Geschäftsbetriebs der Beklagten und stellte sich als Wettbewerbshandlungen dar. Die Beklagte bietet mit dem Ziel der Gewinnerzielung gegen Entgelt Dienstleistungen im Bereich der angewandten, Produkt- und Marktforschung für andere, an solchen Daten interessierte Unternehmen an. Es geht dabei darum - wie sich aus der Selbstdarstellung der Beklagten auf ihrer Homepage ergibt -, anderen Unternehmen (im Wettbewerb) zu helfen, "ihre Kunden und Märkte noch besser zu verstehen und... (ihnen, den Auftraggebern) Informationen als Grundlage für strategische und operative Unternehmensentscheidungen zu liefern.“

(...)

Nach den Erörterungen, der Anhörung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH der Beklagten und Vorlage des für die Befragung verwendeten Fragebogens im Verhandlungstermin vor dem Senat ist festzustellen, dass es auch mittelbar um die Förderung fremden Wettbewerbs ging, nämlich den der Auftraggeberin der Befragung (des Arzneimittelherstellers W ...). Nach Darstellung des Geschäftsführers der Komplementärin der Beklagten sollten sog. Tiefeninterviews durchgeführt werden, für die ca. 30 Ärzte geworben werden sollten, um vorhandene Hypothesen zu überprüfen hinsichtlich der Diagnoseentscheidungen, des Therapieverhaltens und des entsprechenden Kenntnisstandes von Orthopäden zu „Morbus Bechterew“. Dabei sollte sich die Befragung insbesondere auch auf die auf dem Arzneimittelmarkt vorhandenen, bei „Morbus Bechterew“ eingesetzten „Biologicals“ und das hier von der Auftraggeberin angebotene Produkt „E ...“ beziehen. Das hierzu durch die Interviews gewonnene Datenmaterial ist sodann - so die Angaben des Geschäftsführers - von der Beklagten an die Auftraggeberin weitergegeben worden, ohne dass die Beklagte Einfluss auf die weitere Verwendung der Daten hatte. Letztlich ging es - wie der Geschäftsführer der Komplementärin der Beklagten eingeräumt hat - auch darum, durch die Umfrage bei den Ärzten der Auftraggeberin Datenmaterial zu verschaffen, das für gezielte Informationsmaßnahmen gegenüber Ärzten, den Vertrieb und letztlich die Förderung des Absatzes des Produkts der Auftraggeberin hilfreich war. Der im Verhandlungstermin von der Beklagten zur Einsicht vorgelegte Fragebogen hat letzteres bestätigt. Nach eingangs gestellten Fragen zur Diagnose und Therapie bei "Morbus Bechterew", zu den den befragten Ärzten bekannten Therapieverfahren und Medikamenten folgten im letzten Drittel des aus 61 Fragen bestehenden Fragenkatalogs gezielte Fragen zu bei „Morbus Bechterew“ eingesetzten Biologicals und insbesondere auch zu dem von der Auftraggeberin vertriebenen Medikament “E ...“, zu Konkurrenzprodukten sowie zu relevanten Service- und Marketingmaßnahmen hinsichtlich dieses Medikaments der Auftraggeberin. Der letzte Teil des Fragebogens ließ damit eindeutig erkennen, dass es - aus wertender Sicht des Senats wohl sogar vornehmlich - um die Gewinnung von Tatsachenmaterial für die Auftraggeberin ging zur gezielten Information und Werbung gegenüber mit der Behandlung von "Morbus Bechterew" befassten Ärzten und damit letztlich um die Optimierung des Vertriebs und Förderung des Absatzes des von der Auftraggeberin angebotenen Produkts "E ...". Danach war die mit dem hier relevanten Faxschreiben angekündigte und beworbene Befragung zumindest auch auf die mittelbare Förderung fremden Wettbewerbs gerichtet.

An einer Wettbewerbshandlung der Beklagten kann nach alledem kein Zweifel bestehen."

(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 24.11.2005, AZ. 1 U 49/05)

Im Jahre 2006 wertete das Landgericht Berlin Werbeanrufe zu Marktforschungszwecken (Umfrage zur Berliner S-Bahn) als rechtswidrig. Man könne statt auf Telefonumfragen bei Unbekannten durchzuführen, sich einen repräsentativen Kreis von Personen schaffen, die mit Telefoninterviews zuvor ihr Einverständnis erklärt haben:

"Der Grad der mit Telefonanrufen zum Zwecke der Beteiligung an Marktforschung einhergehenden Belästigung ist entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht geringer zu bemessen als der von unerlaubten Werbeanrufen, bei denen die ständige Rechtsprechung das Interesse des Angerufenen an einem ungestörten Aufenthalt in seinem häuslichen Bereich höher bewertet als das Interesse des Gewerbetreibenden an einer effizienten und kostengünstigen Werbemöglichkeit. Hier wie da ist der Empfänger, der sich auf das Telefonat im Gegensatz zum Anrufer nicht vorbereiten kann, gezwungen, das Gespräch aus der Situation heraus beenden, ohne unhöflich zu erscheinen. Während dies bei einer Produkt- oder Dienstleistungswerbung noch durch einen Verweis auf einen mangelnden oder bereits gedeckten Bedarf zu bewerkstelligen sein mag, lässt sich ein Argument gegen die Teilnahme an einer vermeintlich allgemeinen Forschungsinteressen dienenden Umfrage weniger schnell finden. Die Kammer teilt daher die Ansicht des OLG Stuttgart in GRUR 2002,457,458 - telefonische Kundenwerbung durch Meinungsforschungsunternehmen - , wonach die von einer telefonischen Meinungsumfrage ausgehende Störung in vielen Fällen sogar als intensiver zu bewerten ist als diejenige, die von einem Telefonanruf mit erkennbarem Werbezweck ausgeht.

Die Beklagte wird durch das Verbot, ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen telefonisch Verkehrsumfragen durchzuführen, nicht unzumutbar in ihren Rechten beeinträchtigt. Ihr ist zwar zuzugeben, dass sich Erhebungen der in Rede stehenden Art im Gegensatz zur Produktwerbung kaum effektiv per Briefpost durchführen lassen, weil die Spontaneität der Antworten fehlt und die Rücklaufquote in der Tat zu gering ausfallen dürfte, um dem Ergebnis die notwendige Verbindlichkeit zu verleihen. Gleichwohl stehen der Beklagten andere Wege offen. So kann sie derartige Umfragen in den öffentlichen Straßenraum verlegen. Ferner bleibt es ihr unbenommen, sich zuvor um die Einwilligung der Angerufenen zu bemühen. Das kann z. B.
durch die Versendung schriftlicher Anfragen mit der an den Empfänger gerichteten Bitte geschehen, sich für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise ein Jahr, für telefonisch durchzuführende Marktforschungsinterviews zur Verfügung zu stellen. Damit einhergehende Einschränkungen der Aussagekraft der Ergebnisse sowie mit dieser Verfahrensweise möglicherweise verbundenen Mehrkosten muss die Beklagte zur Wahrung der absolut geschützten Rechte Dritte hinnehmen. Das gilt erst recht für Erhebungen der vorliegenden Art, die ausschließlich die individuellen Interessen des Auftraggebers im Auge haben. Nach dem von der Beklagten selbst vorgelegten Fragebogen diente die Erhebung dem Ziel, die Verkehrsbekanntheit der Berliner S-Bahn und ihrer Werbung zu ermitteln. Das Ergebnis fördert damit ausschließlich das wirtschaftlichen Fortkommen dieses Verkehrsunternehmens, das seine zukünftigen Werbemaßnahmen zur Steigerung ihrer Effektivität daran ausrichten kann. Einen übergeordneten, allgemein interessierenden und verwertbaren Erkenntnisgewinn kann die Kammer nicht entdecken."

(Landgericht Berlin, Urteil vom 30.05.2006, Az. 16 O 923/05)

Vergleichbar urteilte kurz danach das Landgericht Hamburg:

"Die durch die streitgegenständlichen Telefonanrufe verursachte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Verfügungsklägers ist rechtswidrig. Dies ergibt eine Abwägung zwischen den geschützten Rechtsgütern der Parteien. Bei der Abwägung ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass Telefonwerbung nach gefestigter Rechtsprechung eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung der verfassungsrechtlich geschützten Privatsphäre des Angerufenen darstellt (vgl. nur LG Hamburg, Beschluss v. 14.2.2005, Az. 315 T 1/05). Für den Bereich des Lauterkeitsrechts ist diese Rechtsprechung durch die Regelung des § 7 II Nr. 2 UWG gesetzlich bestätigt worden. Zwar geht es vorliegend nicht um Werbung i. e. S., sondern um unverlangte Telefonanrufe zu Marktforschungszwecken. Die Kammer ist indes der Auffassung, dass auch Umfragen zu Marktforschungszwecken der Werbung gleichzustellen sind, wenn sie von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt werden und mittelbar der Absatzförderung dienen, insbesondere wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden (so OLG Stuttgart, GRUR 2002, 457, 458; Gutachterausschuss für Wettbewerbsfragen in WRP 1997, 298; Köhler, Kommentar zum UWG, § 7 Rn. 42). Vorliegend sind diese Voraussetzungen gegeben. Aus dem von der Beklagten als Anlage BB 2 (BI. 127ff GA) eingereichten Fragebogen, der der streitgegenständlichen Umfrage zugrunde lag, ist ersichtlich, dass Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit dem Produkt des Auftraggebers abgefragt werden.
Auch bei Anrufen zu Marktforschungszwecken überwiegt demnach das Interesse des einzelnen Betroffenen, ein Eindringen in seine Privatsphäre zu verhindern, gegenüber den Interessen des Marktforschungsunternehmens. Zwar ist auch dessen Tätigkeit grundrechtlich geschützt. Auf die im Grundsatz nach Art. 5 III GG schrankenlos gewährte Forschungsfreiheit kann sich die Verfügungsbeklagte jedoch nicht berufen. Im Bereich der Marktforschung wird die Verfügungsbeklagte vorrangig unternehmerisch tätig, da sie - wie bereits erläutert - im Interesse der wenigstens mittelbaren Förderung der Produkte ihrer Auftraggeber tätig wird, indem sie Informationen für betriebspolitische Dispositionen sammelt, besonders zur Erkundung neuer Absatzmöglichkeiten, für den zweckmäßigen Einsatz von Werbemitteln oder für die Anpassung an veränderte Verbrauchergewohnheiten.

Hierbei ist es unerheblich, dass die angewandten Verfahren wissenschaftlichen Kriterien genügen, da es nicht auf die Methodik, sondern auf den Zweck einer durchgeführten Umfrage ankommt. Maßgeblich ist, dass der Grad der mit Telefonanrufen zum Zwecke der Marktforschung einhergehenden Belästigung nicht geringer zu bemessen ist als der von unerlaubter Telefonwerbung. Die mit dem Eindringen in die Privatsphäre des Angerufenen verbundene Belästigungswirkung ist die gleiche (vgl. Gutachterausschuss für Wettbewerbsfragen in WRP 1997, 298)."

(Landgericht Hamburg,Urteil vom 30.06.2006, Az: 309 S 276/05)

Das Landgericht Berlin bekräftigte in der Folge in seinen Entscheidungen vom 18.07.2006, AZ. 15 O 522/06 und vom 30.01.2007, AZ: 15 O 66/07 die bisherige Rechtsprechnung zur telefonischen Marktforschung und wurde hierin unter anderem mit einem Hinweisbeschluss des Kammergerichts vom 12.12.2007 zum Aktenzeichen 10 U 210/06 bestätigt. In einer weiteren Entscheidung erstreckte das Landgericht Berlin die Rechtsprechung auch auf auf E-Mail-Umfragen (hier für Radio-Programme):

"Der Aufruf per eMail zur Teilnahme an einer Meinungsumfrage verstößt gegen §§ 823, 1004 BGB und ist daher zu unterlassen. Denn das Zusenden einer eMail stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Adressaten dar, wenn - wie hier - nicht dessen ausdrückliches oder mutmaßliches Einverständnis vorliegt (vgl. LG Berlin - ZK 15 - MDR 2001, 391). Denn es wird vergleichbar der unerwünschten Telefax-Werbung die negative Informationsfreiheit des Adressaten unzumutbar beeinträchtigt (Kammer in: NJW 2002, 2569, 2570 m.w.N.). Es ist gleich, ob die eMail zu Werbezwecken oder zur Marktforschung in Gestalt einer Meinungsumfrage erfolgt (KG, Hinweisschreiben vom 12. Februar 2007 - 10 U 210/06 -). Hinzu kommt, dass diese Versandmethode wegen ihrer geringen Kosten und ihres minimalen Aufwands den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trüge, ließe man sie zu, während die Adressaten sich einer unübersehbaren Flut von ungewollten eMails gegenübersähen, unter denen die eigentlichen Nachrichten unterzugehen drohten. Zudem kann das elektronische Postfach überlaufen mit der Folge, : dass auch wichtige Sendungen an den Absender als unzustellbar zurückgehen."

(Landgericht Berlin, Beschluss vom 01.10.2007, AZ: 16 T 8/07)

Im Jahre 2008 schließlich urteilte das Amtsgericht Rathenow in einem von mir in eigener Sache durchgeführten Verfahren wegen eines Anrufes für eine der berüchtigten Umfragen zum Thema "Steuern und Rente" auf derselben Linie und wurde vom Landgericht Potsdam als Berufungsinstanz bestätigt (einstweiliges Verfügungsverfahren, Hauptsacheverfahren läuft derzeit noch):

"Der am 04.10.2007 gegen 13 :30 Uhr auf dem Telefonanschluss des Verfügungsklägers eingegangene Telefonanruf stellt eine rechtswidrige Verletzung eines gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsguts des Verfügungsklägers, nämlich seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Artikel 2 GG, dar.

Ein ohne Einwilligung erfolgter Telefonanruf verletzt in erheblicher Weise die Privatsphäre des Angerufenen. Jedermann hat einen Anspruch auf Ungestörtheit in seinem privaten Bereich, in dem er geschützt vor Störungen von außen tun und lassen können soll, was er möchte. Unabhängig vom Inhalt eines Anrufs tritt eine erhebliche Belästigung und Störungen in diesem Bereich schon durch das unvermittelte Rufsignal, das den Angerufenen bei seiner jeweiligen Tätigkeit unterbricht, ein. Weder die Unterhaltung des Telefonschlusses als solches noch die Veröffentlichung der Telefonnummer im öffentlichen Telefonbuch stellt eine Einwilligung mit Anrufen, wie sie der Verfügungskläger auch am 04.10.2007 erhalten hat, dar. Der Anschlussinhaber lässt sich im Allgemeinen den Anschluss im eigenen Interesse legen, das heißt um davon entsprechend seinen eigenen Interessen Gebrauch zu machen und um von Personen, die ein anzuerkennendes Bedürfnis für die Benutzung des Telefons haben, erreicht zu werden. Die konkludente Einwilligung beschränkt sich auf Anrufe, die im weitesten Sinne auch den Interessen des Anschlussinhabers dienen und von Personen herrühren, die mit dem Anschlussinhaber in einer rechtlichen oder sozialen, privaten oder geschäftlichen Beziehung bestehen. Der Anruf vom 04.10.2007 erfolgte demgegenüber jedoch ausschließlich im eigenen Interesse des Anrufers ohne einen vorherigen sozialen Anlass oder Kontakt.

Die durch den Anruf vom 04.10.2007 verursachte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Verfügungsklägers ist auch rechtswidrig. Dies ergibt eine Abwägung zwischen den geschützten Rechtsgütern des Verfügungsklägers und den zumindest über die Berufs- und Gewerbefreiheit ebenfalls grundrechtlich geschützten Rechten des Anrufers. Der Schutz der Privatsphäre ist nämlich vorrangig gegenüber wirtschaftlichem Gewinnstreben. Denn die gewerblichen Interessen können auch dadurch verfolgt werden, dass vor der Befragung zu Marktforschungszwecken das Einverständnis der Befragten eingeholt wird."

(Amtsgericht Rathenow, Urteil vom 10.01.2008, AZ. 4 C 632/07)

Im Ergebnis ist festzustellen, dass inzwischen eine gefestigte Rechtsprechnung existiert, die von einer Rechtswidrigkeit unerbetener Kontaktaufnahmen per Telefon, Fax bzw. elektronischer Nachricht zum Zwecke der Meinungs- und Marktforschung ausgeht. Soweit die Marktforschungsunternehmen Entscheidungen wie zum Beispiel des OLG Thüringen vom 23.10.2002, RDV 2003, 246 oder des OLG Karlsruhe, WRP 2002, 338 zitieren, handelt es sich um nicht vergleichbare Sachverhalte, da es dort um unerbetene Anrufe zur Unterbreitung eines Jobangebotes ging.

Die Behauptung der Callcenter-Agenten, man betreibe wissenschaftliche Forschung, ist demnach nicht nur in der Regel glatt gelogen und manchmal ein bloßer Türöffner für dubiose Kapitalanlagefirmen, sondern gegenüber Personen, die zur Kontaktaufnahme keine Zustimmung gegeben haben, auch vollkommen unerheblich.

Instruktiv ist auch die spezielle Themenseite des Hamburger Kollegen Hans U. Geisler, die ich an dieser Stelle abschließend ausdrücklich empfehlen möchte.

 

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Kommentare (5)
1Samstag, den 25. Oktober 2008 um 11:18 Uhr
klaus-michael zwick

die D+S communication center Frankfurt/oder GmbH hat mich angerufen, um eine Umfrage mit mir zu m,achen. Der Telefonanschluss wurde untedrückt. Auf meiune Frage erhilet ich den Firmennamen und die Anruferin. Ich habe eine Unterlassungserklärung und Kosten verlangt. Darauf meldete sich RA Sönke Doll aus Itzhoe.Er beruft sich auf zulässiige Marktforschung und lehnt meine forderungen ab. Nach meiner Recherche handelt es sich bei D+S um eine tochter der dseurope.ag, die bundesweit im direktmarketing tätig ist. Sind Verfahren gegen dseurope.ag bekannt? Welche Ergebnisse liegen vor? Freundliche Grüsse
2Samstag, den 25. Oktober 2008 um 23:28 Uhr
RA Stefan Richter

Mir sind zivilrechtliche Verfahren gegen die Firmengruppe bekannt, aber wegen Werbeanrufen. Marktforschungsanrufe wurden sowohl von Gerichten in Berlin, Rathenow/Potsdam als auch in Hamburg als unzulässig angesehen.
3Dienstag, den 14. Februar 2012 um 11:20 Uhr
Tscherter, Renate
Ich bekam heute morgen einen Anruf zum Thema Ernährung und Gesundheit - und zwar speziell zur Herzgesundheit -. Hier wurde als 1. nach dem Namen gefragt(den ich nicht genannt hatte) und danach schaltete sich ein Band ein, das wissen wollte,ob man Avocados, Tomaten usw. essen würde damit man gesund bliebe. Zum Schluß wurde als "Dankeschön" eine Packung Pillen, die in der Apotheke 32 Euro kosten sollen ange-kündigt, wenn man noch am Telefon bliebe und danach seine Adresse und Namen nennen würde. Außerdem könne man etwas Gutes tun, indem man für die Pillen 9,80 ? bezahlen würde. Ich finde, dass dies eine Unverschämtheit ist und würde gerne wissen, was man dagegen tun kann?

Mit freundlichen Grüßen
4Freitag, den 13. April 2012 um 19:21 Uhr
Clarissa Strömer
@Tscherter, Renate,
hier heute abend der gleiche Anruf, hörte sich nur Komplett wie ne Bandaufnahme an. Habe dann aufgelegt.
Bringt ja nix einer Bandansage die Meinung zu sagen
5Donnerstag, den 21. Juni 2012 um 10:00 Uhr
Luzia Brandl
Ich bekam heute einen sehr ähnlichen Anruf allerdings von einer waschechten Telefonistin. Zuerst die "Umfrage" und anschließend das Dankeschöngeschenk einer Packung Herzpillen für nur 9,80€ ;) Die Frau wurde trotz meines bekundigten Desinteresses richtig aufdringlich und als ich ihr das freundlich sagte wurde sie unverschämt und gemahnte mich ihrer Worte von wegen Herzinfarkte könnten jeden treffen...
Ich meine die machen ja auch nur ihren Job und einfach auflegen möchte ich meistens nicht, aber so frech muss man da ja nun auch nicht sein. Jetzt weiß ich dank diesem Bericht über die Unrechtmäßigkeit solcher pseudowissenschaftlicher Anrufe und kann nächstes mal kontern.

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Watchlist | Freitag, 18. Mai 2012

Verbraucherzentrale Hamburg: Cold calls nun auch gehäuft für Anlegerschutzgruppen

Unerwünschte Telefonwerbung schreitet munter weiter voran - allen halbherzigen Beteuerungen der Politik, durchgreifen zu wollen und gesetzgeberischen Placebodiskussionen (Stichwort: branchenbeschränkte Bestätigungslösung) zum Trotz. Denn es gilt: Recht hin oder her - was sich lohnt, wird gemacht. Dieses rücksichtslose Prinzip hat offenbar mit Kapitalanlegern auch eine neue Zielgruppe entdeckt: Geschädigte Kapitalanleger. Mehr oder weniger direkt begünstigt: Rechtsanwälte.... Mehr ...

Spamabwehr - Nachrichten | Montag, 14. Mai 2012

StA und Kripo Krefeld: Erneuter Schlag gegen kriminelle Gewinnspiel-Callcenter

Ganz offensichtlich haben sich die Strafverfolger nun eingeschossen: Erneut fanden Durchsuchungen statt, wobei drei mutmaßlich kriminell agierende Personen, darunter ein 28jähriger Callcenterbetreiber von den Krefelder Strafverfolgern ("EK Call") unter dem verdacht des gewerbsmäßigen Betruges festgenommen wurden, wie die Behörden in einer Pressekonferenz mitteilten.... Mehr ...

Gewinnspiele | Donnerstag, 10. Mai 2012

BVerfG: Preisansagepflicht bei call-by-call frühestens ab 01.08.2012

Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag gegen das sofortige Inkrafttreten der Preisansagepflicht im call-by-call-Bereich stattgegeben. Mehr ...

Telekommunikationsrecht | Freitag, 4. Mai 2012

Deutsches Gewerbe- und Industrieregister DGI: Grammatikalische Hochseilartistik am Rande des Betrugs

Auf einen ganz besonders exemplarischen Fall offensichtlich versuchter Täuschung von Werbeadressaten weist die Kanzlei meines Berliner Kollegen Thomas Meier in einem Artikel über das "Deutsche Gewerbe- und Industrieregister" (DGI) hin. Mehr ...

Adressbuchschwindel | Mittwoch, 2. Mai 2012

Gisela, ich will ein Kind von Dir!

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Spamabwehr - Nachrichten | Dienstag, 24. April 2012

Gewinnspielmafia: Verhaftungen in Wien - Heute 18.30 Uhr Bericht in ORF konkret

Die Wiener Justizbehörden haben drei mutmaßliche Köpfe des von Österreich agierenden Teils des so genannten Wiener Karussels verhaftet und dürften damit jedenfalls dem dortigen Ableger der Gewinnspielmafia den Enthauptungsschlag versetzt haben. Mehr ...

Gewinnspiele | Dienstag, 24. April 2012

Telomax GmbH: Christian Ohme nicht mehr Geschäftsführer

Bei der in Verbraucherschutzkreisen einschlägig bekannten Telomax GmbH (u. a. win-finder.com) dreht sich das Geschäftsführerkarussell weiter. Christian Ohme, über den hier auch bereits in den letzten Jahren mehrfach im Zusammenhang mit mutmaßlich betrügerischen Ping-Anrufen berichtet wurde, schied im August 2011 wieder aus; eine "Elizabeth Winzar" aus London, Großbritannien ersetzte ihn in dieser ... Mehr ...

Watchlist | Montag, 16. April 2012

LG Hamburg: Aufrechterhaltung von Beschlagnahmeanordnungen nach Verurteilungen wegen Betruges bzw. Beihilfe hierzu gegen EFZ Zahlungssysteme UG (haftungsbeschränkt), OA Online Abrechnungen GmbH, David

Das Landgericht Hamburg hat die Aufrechterhaltung von Beschlagnahmeanordnungen gegen die EFZ Zahlungssysteme UG (haftungsbeschränkt), OA Online Abrechnungen GmbH, David Benjamin Simanowski, Sascha Schüßler sowie den Sven Schulze nach Verurteilungen wegen Betruges bzw. Beihilfe ... Mehr ...

Internet-Abofallen | Samstag, 14. April 2012

StA Frankfurt: Vorläufige Sicherungsmaßnahmen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges gegen Katharina Davoutaki alias Ekaterini Davoutaki alias Aikaterini Davoutaki

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen eine Katharina Davoutaki, alias Ekaterini Davoutaki, alias Aikaterini Davoutaki vorläufige Sicherungsmaßnahmen ergriffen. So wurde durch das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 16.09.2011 ein dinglicher Arrest in Höhe von EUR 80.166,05 zur Verhinderung von Vermögensverschiebungen ... Mehr ...

Gewinnspiele | Samstag, 14. April 2012

acoreus Collection Services GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet

Über das Vermögen der acoreus Collection Services GmbH wurde am 01.02.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Mehr ...

Watchlist | Samstag, 14. April 2012

Olaf Tank: Verteidigung beklagt Schwierigkeiten bei der Akteneinsicht

Die Kanzlei des im Zusammenhang mit seiner Vertretung für diverse Abofallenbetreiber berüchtigten Olaf Tank beklagt, die Ermittlungsbehörden würden die Verteidigung durch unzureichende Akteneinsicht erschweren. Mehr ...

Internet-Abofallen | Samstag, 7. April 2012

StA Rostock: Mutmaßlicher Internetbetrüger Alexander H. verhaftet

Nun geht es wirklich Schlag auf Schlag. Nach dem großen Schlag der StA Frankfurt ("Donnerschlag im Schweinestall") gegen "Fortunatus Schweinle" ("Brieffreundschaft mit einem Abzocker") und Freundeskreis wird derzeit bundesweit ein neues Betrügernest nach dem anderen ausgehoben. Mehr ...

Internet-Abofallen | Freitag, 6. April 2012

StA Landshut: Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen den Beschuldigten Rechtsanwalt Olaf Tank

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat gegen Olaf Tank vorläufige Sicherungsmaßnahmen erwirkt. So wurde durch das Landgericht Landshut mit Beschluss vom 06.02.2012 ein dinglicher Arrest in Höhe von EUR 4.652,720,12 zur Verhinderung von Vermögensverschiebungen wegen des Verdachts des Betruges ... Mehr ...

Internet-Abofallen | Donnerstag, 5. April 2012

LG Osnabrück: Bewährungsstrafen für Michael Burat u. a. wegen Abmahnungen nach selbst angeforderten Spam-Mails

Das Landgericht Osnabrück hat nach Mitteilungen der Pressestelle des Gerichts gegen den bislang vor allem wegen seiner Verwicklung in Abofallen bekannt gewordenen Unternehmer Michael Burat und den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S. Bewährungsstrafen von 18 Monaten (Burat) sowie die Auflage der Zahlung von EUR 120.000 an gemeinnützige Organisationen bzw. 15 Monaten (Rechtsanwalt S.) verhängt. Zwei weitere Angeklagte wurden zu einer Bewährungsstrafe von 7 Monaten bzw. einer Geldstrafe verurteilt.... Mehr ...

Spamabwehr - Entscheidungen | Freitag, 17. Februar 2012

OLG München: Verkauf eines Unterlassungsanspruchs durch die Neue Branchenbuch AG sittenwidrig und rechtsmissbräuchlich

Die Neue Branchenbuch AG und ihr äußerst umtriebiger Aktionär und spiritus rector, Herr Oliver Georg Heller, haben ganz offenbar ein weiteres Glanzstück zweifelhaften Geschäftsgebarens an den Tag gelegt. Die nicht nur für irreführende Offertenformulare, sondern neuerdings auch für Zensurdrohungen via Markenrecht gegen blogger und Forenbetreiber berüchtigte Neue Branchenbuch AG ging in letzter Zeit allen Ernstes gegen mindestens einen weiteren Branchenbuchanbieter wegen irreführender Formulargestaltung im gerichtlichen Eilverfahren vor und ließ sich den Unterlassungsanspruch dann auf eigene, nachdrückliche Initiative in einer nach Auffassung des OLG München sittenwidrigen und rechtsmissbräuchlichen Weise ... Mehr ...

Adressbuchschwindel | Donnerstag, 16. Februar 2012

StA Frankenthal: Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH und Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat bereits Ende Anfang November 2011 im Zuge eines Ermittlungsverfahrens vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Verantwortliche der Inkassofirmen Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH und Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH getroffen. Mehr ...

Gewinnspiele | Montag, 13. Februar 2012

wecollect GmbH: Neue Firma "National Inkasso GmbH"

Die wecollect GmbH mit neuer Firma: "National Inkasso GmbH". Mehr ...

Watchlist | Donnerstag, 9. Februar 2012

StA Frankfurt: Donnerschlag im Schweinestall

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in einer bisher wohl beispiellosen internationalen Großaktion einen womöglich entscheidenden Schlag gegen das organisierte Verbrechen im Zusammenhang mit betrügerischen Gewinnspieldiensten geführt. Im Rahmen der Razzien, an denen 1000 Polizeibeamte und 10 Staatsanwälte beteiligt waren und in denen 55 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt sowie 8 Personen verhaftet wurden, sind offenbar zentrale Köpfe der so genannten Gewinnspielmafia vorläufig aus dem Verkehr gezogen ... Mehr ...

Gewinnspiele | Mittwoch, 8. Februar 2012

LG Osnabrück: Urteil in Sachen Burat und Co wegen des Verdachts betrügerischer Abmahnungen erwartet

Am Freitag wird das Landgericht voraussichtlich im Strafverfehren gegen Michael Burat, den bekannten Rechtsanwalt Bernhard S. sowie weitere Verdächtige urteilen. Mehr ...

Spamabwehr - Entscheidungen | Mittwoch, 8. Februar 2012

StA Krefeld: Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Verantwortliche der Firmen Medialog Marketing Company (MMC), FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG und KT Vermögensmanagement UG in Krefeld wegen des Ve

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat Ende 2011 gegen Verantwortliche der Firmen Medialog Marketing Company (MMC), FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG und KT Vermögensmanagement UG in Krefeld wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil von vermeintlichen Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten vorläufige Sicherungsmaßnahmen ... Mehr ...

Gewinnspiele | Mittwoch, 1. Februar 2012

Gewinngarant UG (haftungsbeschränkt): Neue Firma "Flow Factory - Marketing Solutions UG (haftungsbeschränkt)"

Gewinngarant UG (haftungsbeschränkt) mit neuer Firma "Flow Factory - Marketing Solutions UG (haftungsbeschränkt)". Mehr ...

Watchlist | Montag, 30. Januar 2012

OLG Frankfurt: 2 X volle Packung für die Telefonjunkies von Burda, Sky & Co

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat auf Antrag einer Mandantin der Kanzlei Richter Berlin mehreren Unternehmen der Burda-Gruppe und der Auftragskette für Telefonwerbung zugunsten des Fernsehdiensteanbieters Sky jeweils nebst Geschäftsführung künftige gegen die Mandantin gerichtete unerbetene wie anoynme Telefonwerbung sowie illegalen Datenhandel ... Mehr ...

Spamabwehr - Entscheidungen | Sonntag, 29. Januar 2012

C.O.S. GmbH: Neue Firma "Bellator AG"

C.O.S. GmbH mit neuer Firma "Bellator AG". Mehr ...

Watchlist | Sonntag, 29. Januar 2012

LG Bonn: Auskunft gem. §§ 13, 13a UKlaG erfordert Bekanntgabe des Klarnamens

Das Landgericht Bonn hat in einer Entscheidung aus 2010 festgestellt, dass die Erteilung einer Postfachinhaberauskunft nach dem Unterlassungsklagengesetz nach unerbetener Werbung die Bekanntgabe des Vor- und Nachnamens des faktischen Postfachinhabers voraussetzt. Mehr ...

Spamabwehr - Entscheidungen | Samstag, 28. Januar 2012

Aulis Consult GmbH: Geschäftsführerin Dagmar Hirche scheidet aus

Geschäftsführerin der Aulis Consult GmbH Dagmar Hirche scheidet aus. Mehr ...

Watchlist | Donnerstag, 26. Januar 2012

Aulis Consult GmbH: Neue Firma Skamander Beteiligungsgesellschaft mbH

Aulis Consult GmbH mit neuer Firma "Skamander Beteiligungsgesellschaft mbH". Mehr ...

Watchlist | Donnerstag, 26. Januar 2012

Planet49: Neue Firma eGENTIC Systems GmbH

Planet49 Technologies GmbH mit neuer Firma: eGENTIC Systems GmbH.  Mehr ...

Watchlist | Donnerstag, 26. Januar 2012

BGH: Werbung der Neuen Branchenbuch AG nutzte planmäßig und systematisch die Unaufmerksamkeit der Formularempfänger aus

Einem nun veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs ist zu entnehmen, dass der I. Zivilsenat eine Entscheidung des Wettbewerbssenats des OLG Frankfurt gebilligt hatte, wonach die seitens der Neuen Branchenbuch AG versandten Eintragungsoffertenformulare in unlauterer Weise über ihren Werbecharakter ... Mehr ...

Adressbuchschwindel | Freitag, 23. Dezember 2011

Vorschussbetrüger: Betrügerische Gewinnzusagen unter Missbrauch des Namens des Potsdamer Rechtsanwaltes Holger Lauck

Auch diese besonders hohe Schäden verursachende Art krimineller Anrufe sind längst Alltag geworden. Mal als angeblicher Staatsanwalt, als Kripo-Beamter, Amtsgerichtsmitarbeiter oder Notar - stets werden beeindruckende Kulissen für die Gewinnspielzusage aufgebaut. Auch der Name der Kanzlei Richter Berlin bzw. von Rechtsanwalt Stefan Richter soll Zeugenmeldungen zufolge vor einiger Zeit schon missbraucht worden sein. Nach der Kollegin Braun aus Hamburg vor einiger Zeit traf es nun auch den Potsdamer Kollegen Holger ... Mehr ...

Vorkassebetrug | Montag, 28. November 2011

Gewinnspielmafia: StA Krefeld liefert

Einige Staatsanwaltschaften hatten vor geraumer Zeit auch öffentlich dem Treiber der Gewinnspielmafia den Kampf angesagt. In Fernsehinterviews und Presseerklärungen hatte man der verunsicherten Öffentlichkeit offensiv vermittelt, dass man an den mafiösen geflechten dran sei. Nun gab es Hausdurchsuchungen und drei Festnahmen von Callcenterchefs in ... Mehr ...

Verbraucherschutz-Abzocke | Donnerstag, 10. November 2011

... anbei schicke ich ihnen alles, was ich über dieses arbeitsscheue Gesindel habe

Ein Neumandat zur Forderungsabwehr. Irgendwie konnte ich mir ein Lächeln beim besten Willen nicht verkneifen. Mehr ...

Gewinnspiele | Donnerstag, 10. November 2011

LG Berlin: Rechtsanwältin Katja Günther fühlt sich angeprangert

Einen besonders interessanten Einblick in einen Presseprozess gewährt derzeit wieder einmal der legendäre Vertreter der an diversen Pressegerichtsständen umhergeisternden "Pseudoöffentlichkeit" und Betreiber von www.buskeismus.de, Rolf Schälike. Er berichtet von einem Prozess, den die allseits beliebte Rechtsanwältin Katja Günther gegen den Privatsender Sat1 ... Mehr ...

Internet-Abofallen | Samstag, 5. November 2011

Autogewinnmasche: ORF konkret und Sat1 Akte heute abend mit spektakulären Beiträgen zur türkischen Callcenterszene

Sowohl die ORF-Sendung konkret (18.30 Uhr), als auch die Sat1-Sendung Akte 2011 werden heute abend interessante Beiträge über Callcenter in der Türkei bringen, die massenhaft Bürger aus dem deutschsprachigen Raum per Telefon ausplündern. Mehr ...

Gewinnspiele | Dienstag, 25. Oktober 2011

LG Bielefeld: Angeklagter Markus W. will weiter singen

Im Bielefelder Prozess wegen bandenmäßigen Betruges um betrügerische Telefonanrufe für Gewinnspieleiungtragungsdienste bleibt es weiter spanndend. Mehr ...

Gewinnspiele | Samstag, 22. Oktober 2011

Rätsel dieser Welt - Heute: Wie eine Bank so tickt

Neulich vor einem rheinischen Amtsgericht. Mehr ...

Gewinnspiele | Samstag, 22. Oktober 2011

RAe Tank, Günther & Co: Niedersächsisches Finanzgericht packt ein Geschenk aus

Wie der Kollege Andreas Jede von der Berliner Kanzlei Dr. Schmitz & Partner auf seinem Blog berichtet, hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass anwaltliches Volumeninkasso ohne Einzelfallprüfung keine freiberufliche anwaltliche Tätigkeit, sondern eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende gewerbliche Tätigkeit sei.... Mehr ...

Internet-Abofallen | Freitag, 21. Oktober 2011

StA und Kripo Würzburg: Internationale Ermittlungsaktion gegen Scheinverbraucherschützer führt zu Verhaftungen

Den unterfränkischen Ermittlungsbehörden ist offenbar ein bedeutsamer Schlag gegen die Hintermänner kriminelle Callcenter gelungen, die bundesweit mit betrügerischen Gewinnversprechen unter Anwendung der Verbraucherschutzmasche auf Raubzug gingen. Mehr ...

Verbraucherschutz-Abzocke | Mittwoch, 28. September 2011

LG Düsseldorf: Neue Branchenbuch AG scheitert mit vermeintlichen Unterlassungsansprüchen

Das Landgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass die Neue Branchenbuch AG (Frankfurt) (Alleingesellschafter: Oliver Georg Heller) keinen Anspruch gegen den Antispam e.V. auf Unterlassung bestimmter angegriffener kritischer Äußerungen wegen irreführender Adressformulare der Neuen Branchenbuch AG (Frankfurt) unter Nennung des Namens der Neuen Branchenbuch AG im titletag des kritischen Themenstrangs hat.... Mehr ...

Adressbuchschwindel | Dienstag, 23. August 2011

Gewinnspielmafia: DTM-Bande verurteilt

Das Landgericht Berlin hat am Freitag drei Mitglieder der so genannten DTM-Bande wegen versuchten Betruges durch Massenlastschriften für angebliche Gewinnspieleintragungsdienste verurteilt. Mehr ...

Gewinnspiele | Sonntag, 7. August 2011

Gewinnspielmafia: Strafverfahren gegen DTM-Bande heute eröffnet

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin wurde heute der mit Spannung erwartete Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der so genannten DTM-Bande eröffnet. Angeklagt sind 294.761 Fälle gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit cold calls und anschließenden Massenlastschriften für dubiose Gewinnspieleintragungsdienste. Weit mehr als tausend Personen, darunter Mandanten der Kanzlei Richter Berlin, hatten Anzeige bei Strafverfolgungsbehörden ... Mehr ...

Gewinnspiele | Freitag, 29. Juli 2011

LG Berlin: Spammer mit Joe-Job-Argument durchgefallen

Das Landgericht Berlin hat in der zweiten Instanz erwartungsgemäß eine Entscheidung des Amtsgerichts Mitte aufgehoben, wonach die privatesportsale GmbH für angeblich durch Hacking unbekannter Dritter verursachte Freundschaftseinladungen zugunsten ihrer Webseite mysportbrands.de nicht verantwortlich zu machen ... Mehr ...

Spamabwehr - Entscheidungen | Montag, 25. Juli 2011

Abofallen: Die "dreisten Drei"

Michael Burat (Icontent GmbH, Webtains GmbH), Frank Drescher (OPM Media GmbH) und und Bernhard Soldwisch (DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH) fordern Prof. Dr. Thomas Hoeren vereint in einem auf den Seiten der Deutschen Zentral Inkasso GmbH veröffentlichten offenen Brief zum Runden Tisch. Mehr ...

Internet-Abofallen | Freitag, 22. Juli 2011

Bundesregierung: Kampf gegen Telefonwerbung durch Bestätigungslösung auf die lange Bank geschoben

Nachdem der Bundesrat am 27.11.2011 die modifizierte Bestätigungslösung der Länder Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen als Gesetzgebungsinitiative des Bundesrates beschlossen hatte, weht den Ländern nun aus Berlin ein kräftiger Wind entgegen. Die Callcenter haben offenbar eine Lobby bis in höchste Regierungskreise.... Mehr ...

Gewinnspiele | Sonntag, 10. Juli 2011

LG Düsseldorf: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von cold calls

Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag einer Mandantin der Kanzlei Richter Berlin der Euroweb Internet GmbH und ihrem Geschäftsführer einstweilig untersagt, Nichtverbrauchern gegenüber unzumutbar belästigende Telefonwerbung für Webseitenerstellungs- und/oder Webhostingleistungen zu betreiben.... Mehr ...

Spamabwehr - Entscheidungen | Sonntag, 10. Juli 2011

Bundesrat: Bestätigungslösung erneut in der Pipeline

Auf Initiative der Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen bringt der Bundesrat die so genannte Bestätigungslösung erneut - in leicht modifizierter Form - in das Gesetzgebungsverfahren ein. Mehr ...

Spamabwehr - Nachrichten | Sonntag, 29. Mai 2011

Tipp: Schutz vor E-Mail-Spam durch spezifisch nachverfolgbare E-Mail-Adressen

Eine nach meiner Erfahrung sehr gute Möglichkeit zur Vermeidung von E-Mail-Spam im Vorfeld nutze ich seit einigen Jahren recht erfolgreich und möchte sie daher an dieser Stelle einmal zur allgemeinen Diskussion stellen. Mehr ...

Datenschutzrecht | Donnerstag, 26. Mai 2011

Antispam: Forum erneut unter DDos-Attacke

Zum wiederholten Male in den letzten Tagen wird das Forum des gemeinnützigen Verbraucherschutzvereins Antispam e. V. auf antispam.de von Hackern angegriffen. Mehr ...

Spamabwehr - Nachrichten | Montag, 16. Mai 2011

StA Darmstadt und PP Südosthessen: Bundesweite Großrazzia gegen Inkassobetrüger

Erneut schlagen die Ermittler zu. Wie die Staatsanwaltschaft Darmstadt - Zweigestelle Offenbach - und die Offenbacher Kriminalpolizei soeben mitteilt, wurden heute in zehn Bundesländern Durchsuchungsmaßnahmen gegen über 10 verdächtigte Personen im Zusammenhang mit zweifelhaftem Forderungsinkasso ... Mehr ...

Gewinnspiele | Mittwoch, 4. Mai 2011

AG Mitte: Keine Haftung für Freundschaftseinladungen?

Auf shopbetreiber-blog.de wird unter Verweis auf die Berliner Kollegen Schwenke und Dramburg über eine Entscheidung des Amtsgerichts Mitte berichtet, das - so shopbetreiber-blog.de - die Haftung für Einladungsmails "bei einem Hackingangriff" ablehnt. In der Tat hat das Amtsgericht Mitte mit Beschluss vom 02.02.2011 zum Aktenzeichen 15 C 1001/11 einen Unterlassungsantrag im Eilverfahren, den die Kanzlei Richter Berlin für einen belästigten Empfänger einer der Einladungsmail gegen die von den Kollegen Schwenke und Dramburg vertretenen Betreiber des Portals mysportsbrands.de, die privatesportsale GmbH, und gegen deren Geschäftsführer gestellt hatte, ... Mehr ...

Spamabwehr - Entscheidungen | Donnerstag, 14. April 2011

Gewinnspielmafia: Deutsche Postbank AG zahlt Erben nach Winfried W. über 21.000 EUR zurück

Das Konto des verstorbenen Postbankkunden Winfried B. war durch dubiose Lastschriften - zum Großteil wohl von Gewinnspieldienstanbietern - innerhalb eines Zeitraumes von etwa 2 Jahren um sage und schreibe über 38.000 Euro geplündert worden. Auf eine außergerichtliche Aufforderung der Kanzlei Richter Berlin zur Rückbelastung hatte die Deutsche Postbank AG innerhalb der gesetzten Frist in keiner Weise reagiert. Hierauf hatte die Kanzlei Richter Berlin den Erben zur Klageerhebung geraten und Klage ... Mehr ...

Gewinnspiele | Dienstag, 5. April 2011

Mitschnitt einer Telefonwerbung: Kriminelles Pack in Aktion

Hier sende ich mal einen netten Gruß an all diejenigen Amts- und Landrichter, die zweifelnd die Stirn in Falten legen, wenn ich über Mandanten berichte, die unendlich viele Werbeanrufe bekommen. Soo schlimm sei das doch nun auch nicht. Den Klassiker "Ich bekomme kaum solche Anrufe, Herr Anwalt, wie kommt das?" hab ich mehr als einmal ... Mehr ...

Zeitschriftenvertrieb | Donnerstag, 31. März 2011

Gewinnspielmafia: Herausgeber von in cold calls beworbenen Tankgutscheinen haftet mit

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass sich ein Gutscheinherausgeber bei Missbrauch seines Gutscheins durch unerbetene Telefonwerbung unter Bewerbung eines dubiosen Gewinnspieldienstes unter Bewerbung auch der Zugabe des Tankgutscheins nicht einfach darauf berufen kann, er wisse nicht, wer für den Missbrauch verantwortlich ... Mehr ...

Gewinnspiele | Donnerstag, 24. März 2011

LG Berlin: Gutscheingeber haftet wegen Telefonwerbung für Gewinnspieldienst unter Zugabe des Gutscheins

Das Landgericht Berlin hat in zweiter Instanz in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass auch ein Herausgeber von Tankgutscheinen für Gewinnspiel-Telefonspam haften kann, die in dem Telefonat beworben wurden. Mehr ...

Spamabwehr - Entscheidungen | Donnerstag, 24. März 2011

Gewinnspielmafia: Leserbrief eines kosovarischen Callcenteragenten

Einblicke in die Welt derjenigen Callcenteragenten, die andere Leute über den Tisch ziehen, sind selten. Dies dürfte nicht nur daran liegen, dass diese etwa die deutsche Justiz fürchten, sondern auch vielmehr daran, dass unter den Betreibern - sagen wir - ungewöhnliche Methoden der Streitschlichtung üblich sein dürften. Jedenfalls kursiert derzeit in Internetforen aus und um das Kosovo ein Leserbrief einer Person, die angibt, Agent in einem Callcenter in der Nähe von Prishtina zu sein und detailliert über die Methoden berichtet, mit denen für Gewinnspieldienste nach Deutschland hinein telefoniert wird.... Mehr ...

Gewinnspiele | Dienstag, 22. März 2011

LG Osnabrück: Spektakulärer Strafprozeß wegen des Verdachts des Abmahnbetruges beginnt morgen

Wie das Landgericht Osnabrück mitteilt, wird morgen durch die 15. Große Strafkammer der mit Spannung erwartete Prozess gegen mehrere Personen eröffnet, denen unter anderem gewerbs- und bandenmäßige Erpressung, Betrug und Beihilfe hierzu vorgeworfen wird. Mehr ...

Spamabwehr - Nachrichten | Mittwoch, 16. Februar 2011

Gewinnspielmafia: Volksbank Remscheid-Solingen zahlt Brigitte D. als Erbin knapp 4.000 EUR zurück

Die Volksbank Remdscheid-Solingen zahlte im Herbst 2010 nach Einschaltung der Kanzlei Richter Berlin der Erbin eines langjährigen Kunden sämtliche seit Jahren von diversen Gewinnspielfirmen per Lastschrift abgebuchten Beträge zurück.   Mehr ...

Gewinnspiele | Dienstag, 8. Februar 2011

StA und LKA Hamburg: Razzia gegen die Abofallenmafia

Der Pressesprecher der Hamburger Staatsanwaltschaften, Wilhelm Moellers, hatte sich im Sommer recht weit aus dem Fenster gelehnt. Während andere Staatsanwaltschaften derartige Fälle einfach einstellen, handele man in Hamburg. Heute wurde bekannt: Er hat nicht zu viel versprochen. In einer bislang beispiellosen Aktion der Staatsanwaltschaft Hamburg und des Landeskriminalamts Hamburg wurde ein ganzes Firmengefecht zerschlagen, finanzielle Mittel in beträchtlicher Höhe sichergestellt und zwei der Hintermänner verhaftet. ... Mehr ...

Internet-Abofallen | Montag, 7. Februar 2011